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Deckvertrag

zwischen
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als Deckkaterbesitzer
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als Katzenbesitzer

1. Vertragsgegenstand
Der Katzenbesitzer bringt seine Katze zum Zwecke des Deckens in die Wohnung des Deckkaterbesitzers in dessen Obhut. Für die Dauer der Läufigkeit wird die Katze dort versorgt.

2. Voraussetzungen
- Die Katze ist frei von Infektionskrankheiten
- Die Katze hat ausreichenden Impfschutz (RCP bzw. RCPT-Immunisierung bei Tieren mit Kontaktmöglichkeit zu potentiellen Tollwutträgern)
- Die Katze ist frei von Endo- und Ektoparasiten. Vor dem Aufenthalt ist sie vorbeugend zu entwurmen und mit Flohschutzpräparaten zu behandeln
- Ein Blutpass für Blutgruppe A oder AB liegt für die Katze vor.
Gleiches wird für den Deckkater gewährleistet.

3. Decktaxe
Eine Pauschale von ______ Euro wird bei der ersten Übergabe der Katze entrichtet. Diese beinhaltet eine ausgewogene Verpflegung im mittleren Preisbereich, die Unterbringung in einem separaten möblierten Zimmer zusammen mit dem Kater,Familiäre Kontakte, die Gewährleistung der hygienischen Verhältnisse sowie die Einhaltung aller übrigen Richtlinien_für_den_Tierschutz .

4. Regelung bei nicht erfolgter Deckung
Bei einer weiteren Läufigkeit derselben Katze innerhalb von 5 Monaten kann der Katzenbesitzer eine weitere Deckung in Anspruch nehmen. Unterkunft- und Verpflegungskosten gehen zu Lasten des Deckkaterbesitzers. Die genannte Frist von 5 Monaten beginnt wieder neu, sodass beliebig viele kostenlose Deckaufenthalte in Anspruch genommen werden könnten.

5. Vertragsende
Der Vertrag endet durch
- Trächtigkeit der Katze oder
- Nichtinanspruchname weiterer Deckaufenthalte seitens des Katzenbesitzers innerhalb von 5 Monaten oder
- Nichteinhaltung dieses Vertrages seitens des Katzenbesitzers oder
- vollständige Rückzahlung der Decktaxe von Seiten des Deckkaterbesitzers.

6. Abholung
Über den Termin der Abholung wird eine weitere Vereinbarung getroffen. Wird die Katze nicht vereinbarungsgemäß abgeholt, fallen für jeden nicht vereinbarten Tag Kosten von 10,- Euro an. Bei langfristig erfolgloser Mahnung wird nach einer schriftlichen Mitteilung die Katze an ein Tierheim übergeben.

7. Haftung
Für Kampf- und Deckverletzungen sowie Unfälle und Infektionen werden von beiden Seiten keine Ersatzansprüche gestellt. Für ein Abhandenkommen der Katze haftet der Deckkaterbesitzer mit einer pauschalen Abfindungssumme von 1000,- Euro.


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